Tennis bei einer Inzidenz über 100
Auswirkungen des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes
Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz ist seit heute in Kraft. Demnach gelten ab einer Inzidenz von über 100 nicht nur verschärfte allgemeine Kontaktbeschränkungen, sondern auch neue Regelungen für den Sport.
Da die durch das RKI veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen in Wiesbaden den Schwellenwert von 100 überschritten hat, gelten seit heute für den Tennissport die folgenden Maßnahmen.
- Personen ab 14 Jahre dürfen nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand Sport treiben. Heißt: es ist nur noch Einzeltraining (max. 2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler) erlaubt!
- Über die oben genannte Regelung hinaus dürfen Kinder bis einschließlich 13 Jahre kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben. Die Gruppe darf von maximal einer Trainerin bzw. einem Trainer betreut werden!
- Der Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Amateursport ist untersagt!
Erst wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in Wiesbaden fünf Tage in Folge unter 100 liegt, gelten wieder die von der Hessischen Landesregierung am 19. April erlassenen Regelungen (lesen Sie hier).
WICHTIG: Für Geimpfte Personen gelten diese Regelungen gleichermaßen wie für ungeimpfte Personen!